KG – Vertrag
Dieser Vertrag regelt die Bedingungen für die Miete eines Keuschheitsgürtels (KG) vom Verleiher an den Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, den KG zu nutzen, ohne ihn zu beschädigen oder aufzubrechen, und akzeptiert die finanziellen Konsequenzen im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen.